Der Betrieb einer Bauunternehmung sowie die dazugehörigen Nebentätigkeiten, wie etwa die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte; die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung; der Handel mit Baustoffen und Verwaltungstätigkeiten aller Art; die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume; die Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum von Wohnungseigentümern i.S.d. § 1 Abs. 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder Verwaltung von Mietverhältnissen über Wohnräume i.S.d. § 549 BGB für Dritte (Wohnimmobilienverwalter).