| Gegenstand | Das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Erbringung von Management-, Finanzierungs-, Buchhaltungs-, Controlling- und Verwaltungsleistungen sowie die damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen an die Beteiligungsunternehmen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich sind. Sie darf dazu insbesondere Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen erwerben, sich an anderen Unternehmen beteiligen und deren Geschäfte führen, Tochtergesellschaften gründen, Unternehmensverträge abschließen und Interessengemeinschaften eingehen. |