| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft investiert insbesondere in:
a) Aktien, Anleihen und sonstige Wertpapiere,
b) Unternehmensbeteiligungen,
c) Investmentfonds, ETFs und vergleichbare Anlageinstrumente,
d) Derivate, insbesondere Optionen, ausschließlich zur Absicherung oder zur strategischen Portfolioverwaltung.
Die Gesellschaft übt keine gewerblichen Tätigkeiten aus. Sie betreibt insbesondere keinen Handel mit Wertpapieren oder Finanzinstrumenten in Sinne des Gewerberechts und nimmt keine Tätigkeit auf, die über eine reine Vermögensverwaltung hinausgeht.
Die Gesellschaft erbringt keine Finanzdienstleistungen für Dritte, führt keine Beratungstätigkeiten durch und verwaltet ausschließlich eigenes Vermögen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Darlehen von Gesellschaftern aufzunehmen und diese für die Vermögensverwaltung einzusetzen. Die Darlehenskonditionen werden in gesondert en Verträgen festgelegt. |