| Gegenstand | Der Ankauf bebauter und unbebauter Grundstücke, deren schlüsselfertige Bebauung bzw. schlüsselfertigen Umbau und Sanierung sowie anschließenden Verkauf sowie schlüsselfertige Erstellung von Bauvorhaben auf fremden Grundstücken. Erlaubnispflichtige Gewerke erfolgen durch Nachunternehmer, die über die erforderlichen Berechtigungen verfügen. |