| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten, Sanieren, Verwalten und der Verkauf von Immobilien (kein Immobilienhandel). Im Übrigen ist die Gesellschaft befugt, alle Geschäfte durchzuführen oder Maßnahmen vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar fördern oder mittelbar zu fördern geeignet sind. |