| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Gründung, das Halten, die Verwaltung, die Veräußerung und sonstige Verwertung von Unternehmensbeteiligungen an Personen- und/oder Kapitalgesellschaften im In- und Ausland, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann ferner gleichartige oder ähnliche Unternehmungen verfolgen, andere Unternehmen erwerben oder sich an solchen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten und sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. |