| Gegenstand | Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die mit dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten. Weiterer Geschäftsgegenstand ist die Ausübung des freien Berufs der beratenden Betriebswirte, soweit Angehörige desselben sich nach dem Berufsrecht der Steuerberater mit Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten in einer Berufsausübungsgesellschaft verbinden dürfen. |