| Gegenstand | Erwerb und Veräußerung von Immobilien, insbesondere von Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern und Wohnimmobilienportfolien einschließlich Aufteilung in einzelne Wohneinheiten und deren Einzelveräußerung mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Geschäfte, insbesondere nach § 34 c GewO. |