| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, das Vermieten und Verpachten sowie die Veräußerung bebauter Grundstücke einschließlich Wohnungs- und Teileigentums. Der Umfang der Tätigkeiten darf die Grenzen einer vermögensverwaltenden Tätigkeit nicht überschreiten. |