| Eintragungstext | | Text | Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 14.07.2025 (84 IN 37/25) ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
|
| Eintragungstext | | Text | Tag der ersten Eintragung: 28.05.2013 |
|