| Eintragungstext | | Text | Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung in des Register des übertragenden Rechtsträgers. |
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| Eintragungstext | | Text | Die Verschmelzung ist im Register am 31.10.2023 eingetragen worden. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. |
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| Eintragungstext | | Text | er Ausgliederung beschlossen. |
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