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Handelsregister B des Amtsgerichts Coesfeld
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Abruf vom 03.04.2024
Nummer der Firma:
HRB 21262
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Tabelle Registerblatt
Nummer der
Eintragung
1
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
2
Grund- oder
Stammkapital
3
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan,
geschäftsführende Direktoren, persönlich
haftende Gesellschafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
4
Prokura
5
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) sonstige Rechtsverhältnisse
6
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
7
1
a)
Warendorf Individual GmbH
b)
Stadtlohn
Geschäftsanschrift:
Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn
c)
Die Herstellung und der Vertrieb von
Möbeln und Küchen jeglicher Art. Die
Gesellschaft ist berechtigt, andere
Erzeugnisse herzustellen, zu bearbeiten, zu
erwerben und zu vertreiben.
25.000,00 EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.
b)
Beginn Rötung
Nicht mehr
Ende Rötung
Beginn Rötung
Geschäftsführer:
Karraß, Jan Dietmar, München, *XX.XX.1973
Ende Rötung
Bestellt zum
Geschäftsführer:
Bauer, Waldemar, Borchen, *XX.XX.1978
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis
im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2022
Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2023 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die die
Änderung der Firma, die Sitzverlegung von München (bisher
Amtsgericht München HRB 280542) nach Stadtlohn sowie
die Änderung des Unternehmensgegenstandes
beschlossen.
a)
10.05.2023
Schneider
b)
Tag der ersten
Eintragung:
25.11.2022
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster vom
22.12.2023 (83 IN 30/23) ist ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass
Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
08.01.2024
Fischer