| Gegenstand | 1. Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten sowie alle übrigen nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte in einer Berufsausübungsgesellschaft mit Angehörigen anderer Berufe gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten. Dies geschieht durch sämtliche in Diensten der Gesellschaft stehenden zugelassenen Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Diese werden für die Gesellschaft unabhängig und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts tätig.
2. Die Gesellschaft ist eine Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des § 59k BRAO. |