| Gegenstand | Die gemeinsame Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung eines Umspannwerkes (nachfolgend auch "UW") und die Errichtung und Unterhaltung der Gemeinschaftsanlagen. Das UW dient der Einspeisung des durch die angeschlossenen Windpark-Gesellschaften und ggfls. weiteren Nutzern auf der 33 kV-Spannungsebene erzeugten Stroms in das vorgelagerte Leitungsnetz der 110 kV-Spannungsebene des örtlich zuständigen Verteilnetzbetreibers Westnetz. |