Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen.
Der Erwerb, die Veräußerung und das Halten von Beteiligungen an Kapital- und/oder Personengesellschaften sowie die Verwaltung von eigenem Vermögen.
Ferner Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von kaufmännischen und technischen Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung und Verwaltungsorganisation für andere Unternehmen, insbesondere verbundene Unternehmen bzw. Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis, sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere im Zusammenhang mit der Verwaltung für andere Unternehmen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge, abzuschließen. Sie kann Organ oder Organträger eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses sein.