| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen.
Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen oder solche zu erwerben. |