| Gegenstand | Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen und sonstigen eigenen Vermögens, das Erbringen von Managementleistungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte durchzuführen oder Maßnahmen vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. |