| Eintragungstext | | Text | Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 16.08.2024 (87 IN 33/24) ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
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