| Gegenstand | Die Unterhaltung und Führung eines Bildungsinstitutes für das Gesundheitswesen, die Organisation und Durchführung von Jugend- und Schulsozialarbeit sowie der Schulseelsorge; religionspädagogische Angebote; die Durchführung von Gottesdiensten; die Unterstützung minderbemittelter Schüler durch Beratung und materielle Hilfen sowie weitere Hilfestellungen jedweder Art.Gegenstand der Gesellschaft ist ferner das arbeitsteilige und planmäßige Zusammenwirken gemäß § 57 Abs. 3 Abgabenordnung mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften. Soweit dies gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist, ist die Gesellschaft berechtigt, sich an anderen Gesellschaften zu beteiligen, deren Mitglied zu werden oder ihre Anteile zu erwerben, wenn diese dem Gesamtzweck der Gesellschaft dienen. Sie darf auch alle sonstigen Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand der Gesellschaft zu dienen geeignet sind und in diesem Rahmen Beteiligungen oder Mitgliedschaften erwerben oder eigenständige Tochtergsellschaften gründen, soweit das Gemeinnützigkeitsrecht dem nicht entgegensteht. |