| Gegenstand | Der Betrieb eines Transportunternehmens im Güterfern- und Nahverkehr, sowie die Durchführung von Transporten jeder Art im Rahmen der jeweils gültigen Betriebserlaubnis und der gesetzlichen Zulässigkeit. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen, die mittelbar oder unmittelbar dem Geschäftszweck zu dienen geeignet sind.
Die Gesellschaft ist befugt, ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin, Zweigniederlassungen zu errichten und zu schließen. |