| Gegenstand | Der Betrieb eines Inkassobüros. Insbesondere die außergerichtliche und - soweit gesetzlich zulässig - gerichtliche Einziehung unbesttrittener fälliger und titulierter Forderungen im eigenen und für fremden Namen. An- und Verkauf von Titeln. Beratung und Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammmenhang. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen und Maßnnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstandes geeignet sind. |