| Gegenstand | Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbaren für Steuerberatungsgesellschaften bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i. V. m. § 43a Abs. 2 WPO und die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Steuerberatungsgesellschaften und/oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, insbesondere die Geschäftsführung und Vertretung der FP Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Borken (Hauptgesellschaft), als deren persönlich haftende Gesellschafterin.
Gegenstand der Hauptgesellschaft ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen einschließlich der Treuhandtätigkeit.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein (§ 34 Abs. 2 StBerG, §§ 3 Abs. 3, 47 WPO). |