| Gegenstand | Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, weiterhin die Erbringung von Serviceleistungen für andere Gesellschaften und die Übernahme der Stellung als persönliche haftende Gesellschafterin bei anderen Gesellschaften. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, welche dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gründen, sich an anderen Unternehmen beteiligen, die Geschäftsführung und persönliche Haftung eines anderen Unternehmens übernehmen sowie Unternehmensverträge mit anderen Unternehmen abschließen. |