Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.07.2003
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind bei Abschluss von Rechtsgeschäften, an denen sie selbst, die GmbH - und - oder - eine Personenhandelsgesellschaft (an der die GmbH beteiligt ist) beteiligt sind, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
die Betreibung von Automaten aller Art in Gast- und Spielstätten. Die Gesellschaft kann weitere, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen errichten, bestehende erwerben oder sich an solchen beteiligen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann erworbene Unternehmen oder Beteiligungen an solchen verwalten. Sie kann auch in Personengesellschaften die Rechtsstellung einer persönlich haftenden und zur Vertretung berechtigten Gesellschafterin einnehmen.