| Gegenstand | 1. Das schlüsselfertige Bauen sowie die Betreuung von Bauprojekten, sowie sämtliche damit zusammenhängenden und dem Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet scheinen. 3. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihrer Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. |