- die Erbringung von Dienstleistungen für Bergbau und Industrie,
- die Erbringung aller Arten von bergmännischen Spezialarbeiten,
- die Überlassung von bergmännischen und handwerklichen Fachkräften gern. AÜG,
- der Handel mit Gütern von Bau, Bergbau und Industrie, ferner
- der Erwerb, die Renovierung durch Dritte, die Entwicklung und der anschließende Verkauf oder die anschließende Vermietung von lmmobilienobjekten.