| Gegenstand | Betreiber von Onlineshops sowie Handel mit Waren aus den Bereichen: Gewürze, Wein, Saucen, Kaffee, Tee, Spezialitäten aus anderen Ländern. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen und ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. |