| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch mindestens einen Direktor (Geschäftsführer) vertreten. Die Direktoren (Geschäftsführer) der Gesellschaft vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich. Ist nur ein Direktor (Geschäftsführer) der Gesellschaft bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. |