1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Wohlfahrtspflege und die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Teilweise können Mittel zur Förderung gemeinnütziger Projekte des DRK-Kreisverbandes Borken e.V. und seiner Untergliederungen bzw. gemeinnützigen Tochtergesellschaften sowie des DRK-Ortsvereins Gescher e.V. weitergeleitet werden. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Schaffung und den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und die außerunterrichtliche Betreuung im Rahmen des Offenen Ganztags an Grundschulen. |