| Gegenstand | Der Handel mit Maschinen und Zubehör aller Art. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann sich an anderen Unternehmen der gleichen oder ähnlichen Branche beteiligen, und zwar mit und ohne Übernahme einer Komplementärstellung. |