| Gegenstand | Erwerb von Beteiligungen und Grundstücken, das Halten und Verwalten von Beteiligungen aller Art und von Grundstücken im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritter sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen. |