| Gegenstand | Der Sondermaschinenbau sowie der Handel mit Sondermaschinen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Unternehmen erwerben, verwalten und vertreten sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen, diese veräußern, pachten oder verpachten; sie kann Zweigniederlassungen errichten und alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft und ihrer Unternehmen zu fördern. |