| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder meherer Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten. Der oder die Geschäftsführer sind ermächtigt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen uneingeschränkt zu vertreten. |