| Gegenstand | Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Förderung von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege zur Behandlung und medizinischen Versorgung von hilfsbedürftigen Personen im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung der Bevölkerung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung vertrags -und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung im Rahmen einer Einrichtung der Wohlfahrtspflege gegenüber hilfsbedürftigen Personen. In dem von der Gesellschaft betriebenen Versorgungszentrum nach § 95 SGB V werden zumindest 40 % pflichtversicherte Patienten oder Patienten behandelt, bei denen nicht mehr als bei pflichtversicherten Patienten gemäß der Vergütung ambulanter Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet wird. |