| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung und das Halten von Beteiligungen an Gesellschaften jeglicher Art, ohne dass es einer staatlichen Genehmigung bedarf. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Unternehmen erwerben, verwalten und vertreten sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen, diese veräußern, pachten oder verpachten; sie kann Zweigniederlassungen errichten und alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft und ihrer Unternehmen zu fördern. |