| Gegenstand | Herstellung und der Vertrieb von Verlagserzeugnissen, Werbegeschenken und Verlagsobjekten sowie der Betrieb einer Werbeagentur, der Betrieb auch aller weiteren Geschäfte, die für die Entwicklung und Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft förderlich sind und deren Betrieb der Gesellschaft nach den einschlägigen Gesetzen gestattet ist; die Gesellschaft kann sich auch an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlichen Art in jeder zulässigen Rechtsform beteiligen, auch durch Übernahme der Geschäftsführung. |