Dienstleistungen im Kfz-Bereich und der Handel mit Kraftfahrzeugen, Kfz-Zubehör und Waren aller Art einschließlich Im- und Export. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmen gleicher Art und solchen Unter-nehmen, die ihren Zweck zu fördern geeignet sind, zu beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen und ihm un-mittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen, mit Ausnahme von Bankgeschäften im Sinne des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu gründen.