| Gegenstand | Die Planung, der Bau, der Erwerb, das Halten und der Betrieb von Infrastrukturen für Telekommunikation auch für die Öffentlichkeit, zunächst vorwiegend im Gebiet der Stadt Olfen, zur Förderung der Teilhabe möglichst aller Bevölkerungskreise und Gewerbebetrieben an den Möglichkeiten moderner Telekommunikation. Der Tätigkeitsbereich der Gesellscharft kan auch über den Bereich des Stadtgebietes der Stadt Olfen hinausgehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Vom Gesellschaftszweck nicht erfassst sind der Vertrieb und/oder die Installation von Endgeräten von Telekommunikationsanlagen im Sinne des § 107 Abs. 1 S. 2 der GO NRW. |