die Herstellung und der Vertrieb von sowie der Handel mit Convenience Artikel und Lebensmitteln aller Art, ferner die Errichtung und der Betrieb von Werksverkaufs- und Imbissgeschäften, sowie die Verrichtung von Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.