Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Produktion von und der Handel mit landwirtschaftlichen Produkten und alle damit verbundenen Rechtsgeschäfte sowie jedwede Dienstleistung im landwirtschaftlichen Bereich.