| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und Gesellschaften, an denen die
Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschaft beteiligt ist, sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Dies gilt insbesondere für die Kranz Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Dülmen (HRA 7127 - AG
Coesfeld). |