Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und Gesellschaften, an denen die
Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschaft beteiligt ist, sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Dies gilt insbesondere für die Kranz Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Dülmen (HRA 7127 - AG
Coesfeld).
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Kranz Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, die die Verwaltung des zurzeit an die Viktor Kranz Beteiligungs GmbH verpachteten Betriebes/Besitzunternehmens mit Sitz in Dülmen zum Gegenstand hat.