Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Die Erstellung von Emissions- und Immisionsgutachten sowie die Durchführung von Ausbreitungsberechnungen und die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien.