| Gegenstand | 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Wohlfahrtspflege, insbesondere durch a) Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung,
Behinderung oder Benachteiligung ergeben, b) Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Bildung c) Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, alten Menschen, Kranken und Menschen mit Behinderung, auch durch Unterhalt sozialer Einrichtungen, Ausbildungsstätten und Tageseinrichtungen für Kinder
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) die Schaffung und den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, b) die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung,
c) die Erbringung von Erziehungs-, Betreuungs-, Beratungs-, Bildungs-, Förder- und Unterstützungsangeboten für Kinder und Jugendliche sowie für deren Angehörige, d) die Erbringung von Beratungs-, Bildungs-, Förder- und Unterstützungsangeboten für Menschen, Unternehmen, Verbände und andere Institutionen, die aktuell oder potenziell Leistungen in Tätigkeitsfeldern selber oder ähnlicher Art erbringen.
3. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen und ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen.
4. Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke ferner unter Einbeziehung von Kooperationsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO in dem in der Anlage bezeichneten Umfang. Die Anlage ist Bestandteil dieses Gesellschaftsvertrages. |