Die industriemäßige Montage von Halbfertigbauteilen sowie der gewerbsmäßige Handel mit Halbfertigteilen, Beschlag- und Befestigungsmaterial und Handelswaren aller Art. Die Firma darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.