Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.07.2003
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sie wird vertreten, wenn ein Geschäftsführer vorhanden ist - der Steuerberater ist - durch diesen; wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, die alle Steuerberater sind, ist jeder Geschäftsführer alleinvertretungsberechtigt; wenn ein Geschäftsführer nicht Steuerberater ist, so kann er die Gesellschaft nur in Gemeinschaft mit einem anderen Geschäftsführer, der Steuerberater ist, vertreten. Der oder die Geschäftsführer sind bei Abschluß von Rechtsgeschäften, an denen sie selbst, die GmbH und - oder - eine Personengesellschaft (an der die GmbH beteiligt ist) beteiligt sind, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Erteilung von Rat und Auskunft in wirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten, die Erledigung von Buchführungsarbeiten und die Erstellung von Steuererklärungen jeder Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Gesellschaften zu beteiligen und Beteiligungen an anderen Gesellschaften zu erwerben.