Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Die Verwaltung von Personengesellschaften, sowie die Beteiligung und Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin an Personengesellschaften.