Die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungsverträgen als Versicherungsvertreter nach § 34 d Abs. 1) GewO und die Vermittlung von Verträgen von öffentlich angebotenen Vermögensanlagen und/oder von öffentlich angebotenen Anteilen nach § 34 c Abs. 1) Nr. 1 b) GewO sowie die Vermittlung von Darlehen nach § 34 c Abs. 1 Nr. 1a) GewO.