| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Wird nur ein Geschäftsführer bestellt, so muss dieser Rechtsanwalt sein. Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt, muss zumindest einer Rechtsanwalt sein, mit dem die anderen Geschäftsführer nur gemeinschaftlich vertretungsbefugt sein dürfen. Ein oder mehrere Geschäftsführer, die nicht als Rechtsanwälte zugelassen sind, können die Gesellschaft demnach nicht alleine vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei von ihnen gemeinschaftlich vertreten. |