Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Förderung der Wohlfahrtspflege. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums durch die Behandlung und medizinische Versorgung von in § 53 AO genannten hilfsbedürftigen Personen. |