| Gegenstand | Die Erfassung von Klärschlämmen und sonstigen biologischen Rohstoffen bzw. Abfällen sowie deren Verwertung und Entsorgung für private, gewerbliche und kommunale Auftraggeber.
Die Gesellschaft darf alle sonstigen Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind. Dies gilt insbesondere flur den Transport und das Trocknen von Klärschlanm im Lohn, sowie das Handeln mit den unter Ziffer 1 genannten Stoffen bzw. diesbezüglichen Kontingenten in Verwertungsanlagen. |